Wenn eine Ehe oder Lebenspartnerschaft auseinander geht, ist das für die Beteiligten oft ein schwieriger und schmerzhafter Prozess. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, müssen wichtige Dinge
geregelt werden. Manchmal finden die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung, oft gibt es aber auch Streit.
Unmittelbar nach der Trennung stellen sich folgende Fragen: Wer darf in der Ehewohnung weiter wohnen? Wie teilen wir den Hausrat auf? Welche
Unterhaltsansprüche bestehen bis zur Scheidung? Bei wem bleiben die Kinder?
Auch im weiteren Verlauf ergeben sich Fragen: Die während der Ehe erworbenen Vermögenszuwächse müssen ausgeglichen werden (Zugewinnausgleich). Auch die gemeinsam erworbene Altersvorsorge wird im Rahmen des Versorgungsausgleichs zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Nach der Scheidung müssen eventuell bestehende Ansprüche auf Kindes- und Ehegattenunterhalt berechnet und durchgesetzt werden. Umgangsrechte mit den Kindern müssen vereinbart werden und natürlich ist auch zu regeln, wer das Sorgerecht für die Kinder ausübt.
Ein Ehevertrag hilft, Streit zu vermeiden. Denn ein Ehevertrag legt verbindlich fest, wie im Fall einer Trennung Eigentum und Vermögen verteilt werden. Ich berate Sie ausführlich über eine faire und vorausschauende Ausgestaltung.
Eine Vielzahl von Bescheiden des JobCenters oder der Agentur für Arbeit ist fehlerhaft, wie viele erfolgreiche Klageverfahren vor den Sozialgerichten zeigen. Die von „Hartz IV“ Betroffenen sind dadurch häufig in ihrer Existenz gefährdet.
Ich biete Ihnen eine Überprüfung Ihres Arbeitslosengeld II bzw. Arbeitslosengeld I Bescheides und umfassende Auskunft und Beratung über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem JobCenter bzw. der Agentur für Arbeit an und übernehme gerne Ihre Vertretung im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht.
Daneben berate ich Sie und helfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie auch im Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung, Merkzeichen).
Für die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit gilt grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die darin enthaltenen Bestimmungen knüpfen in der Mehrzahl der Fälle an den Wert der Angelegenheit und an die Schwierigkeit und den Umfang der Sache an. Ich werde Sie darüber informieren, auf welcher Grundlage die Abrechnung in Ihrem Fall basiert und welche Kosten voraussichtlich entstehen.
In geeigneten Fällen kann auch eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein.
Es besteht auch die Möglichkeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auf Wunsch übernehme ich das Antragsverfahren für Sie.
Die Kosten für eine familienrechtliche Beratung werden oft von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Reden Sie mit Ihrer Versicherung.